Entsorgungsfachbetrieb

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Eine weit verbreitete Abkürzung in der Entsorgungswelt ist Efb.

Efb steht für >>Entsorgungsfachbetrieb<<. Ein Entsorgungsunternehmen darf sich als Entsorgungsfachbetrieb bezeichnen, wenn es sich erfolgreich einem Zertifizierungsaudit unterzogen hat.

In dem Audit wird überprüft, ob das Unternehmen die Forderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung („EfbV“) erfüllt.

Zu den Forderungen gehören unter anderem das Vorliegen von Dokumente wie der Gewerbeanmeldung, die Meldung des Gewerbes bei der zuständigen Behörde, Versicherungsnachweise, Handelsregisterauszüge, aber auch spezifische Dokumente wie Arbeitsanweisungen, in denen beschrieben ist, wie verschiedene Betriebsabläufe vonstattengehen.

Den größten Teil macht jedoch das sogenannte Betriebstagebuch aus. In diesem müssen täglich unter anderem alle durchgeführten abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten dokumentiert werden. Zum einen müssen Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Abfälle dokumentiert werden, aber auch Störungen im Betriebsablauf, die Auswirkungen mit sich ziehen.

Der Inhaber bzw. die verantwortliche Person für die Leitung und Beaufsichtigung müssen das Betriebstagebuch regelmäßig auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen und die Prüfung ist zu dokumentieren.

Hat das Unternehmen das Audit bestanden, gilt das Unternehmen als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb. Die Zertifizierung gilt für 12 Monate und wird somit jährlich wiederholt.

Als eine Marke der EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH sind unsere eigenen Logistiken im Besitz eines Entsorgungsfachbetriebezertifikates. Um diesen Standard bundesweit zu gewährleisten, sind auch unsere Partnerunternehmen zertifiziert.

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