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Abfallentsorgung in Deutschland

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Abfallwirtschaft

Grundsätzlich ist die Abfallwirtschaft verantwortlich für den gesamten Abfallkreislauf. Zu den Schwerpunktaufgaben zählen das Sammeln sowie der Transport und auch die Sortierung von entsprechenden Abfällen. Zudem beinhaltet ein umfassendes Abfallwirtschaftssystem auch die Komponenten Abfallvermeidung, Weiterverwendung sowie Verwertung bzw. Beseitigung. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Abfallwirtschaft dabei grundlegend gewandelt. Anfangs eher als reine Beseitigungswirtschaft angelegt, hat sie sich mittlerweile zu einer flexiblen Kreislaufwirtschaft entwickelt. Mit dieser Veränderung wurde ein bedeutender Paradigmenwechsel vollzogen, da es nun nicht mehr allein um die Beseitigung von Abfall geht. Vielmehr verfolgt die moderne Abfallwirtschaft das Ziel, zum einen Abfälle umweltverträglich zu bewirtschaften und zum anderen natürliche Ressourcen gezielt zu schonen. Gerade die Ressourceneffizienz sowie eine nachhaltige Verbesserung im Hinblick auf den Umwelt- und Klimaschutz stehen dabei im Fokus.

Grundsätzlich lässt sich die Abfallwirtschaft in verschiedene Teilbereiche gliedern. Dabei werden sowohl Tätigkeiten und Aufgaben als auch wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt:

  • Die Abfallwirtschaft beschäftigt sich mit allen Voraussetzungen und rechtlichen Grundlagen hinsichtlich der Abfallentsorgung.

  • Zudem beinhaltet sie sämtliche zur Verfügung stehenden Untersuchungsmethoden und nutzt als Basis toxikologische Bewertungen. Dies bezieht sich sowohl auf die Abfallarten und -mengen als auch auf die Abfallherkunft sowie -zusammensetzung.

  • Außerdem werden im Rahmen der Abfallwirtschaft entsprechende Abfallwirtschaftspläne und -konzepte entwickelt, die eine gezielte und strategische Abfallwirtschaftsplanung auf staatlicher, regionaler sowie lokaler Ebene gewährleisten.

  • Ein wesentlicher Punkt der Abfallwirtschaft betrifft zudem die Möglichkeiten der Abfallvermeidung. Hier haben viele Kommunen in Deutschland auch eine Abfallberatung oder eine ähnlich gelagerte Unterstützung als Service eingerichtet.

  • Ein weiterer Schwerpunkt ist die getrennte Erfassung von gefährlichen und verwertbaren Bestandteilen aus gemischten Abfällen.

  • Natürlich ist auch die Abfallentsorgung selbst ein entscheidendes Thema. Dabei geht es in erster Linie um das Sammeln und den anschließenden Transport von Abfällen sowie um die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel (Sammelbehälter, Umladestationen, Fahrzeuge etc.). Zudem hat die Behandlung von Abfällen hohe Relevanz. So werden sämtliche Beseitigungsmöglichkeiten definiert und Verwertungsoptionen skizziert. Ferner wird die geordnete Abfallablagerung in Mülldeponien thematisiert. Hierbei reicht die inhaltliche Bandbreite von der Standortsuche über die Planung und den Abfalleinbau bis hin zu Fragen zu Deponiegas oder Deponiesickerwasser.

  • Außerdem beschäftigt sich die Abfallwirtschaft intensiv mit den Verwertungs- und Vermarktungsmöglichkeiten von getrennt erfassten Abfallbestandteilen.

Das gesamte Netto-Abfallaufkommen beträgt in Deutschland mittlerweile rund 325 bis 350 Millionen Tonnen pro Jahr. Den Großteil dieser Abfälle machen Bau- und Abbruchabfälle aus; aber immerhin rund 15 Prozent sind reine Siedlungsabfälle. Der Anteil der gefährlichen Abfälle, die auch als Sonderabfälle deklariert werden, beträgt etwa fünf Prozent. Um diese unterschiedlichen Abfälle bzw. Abfallströme verarbeiten und zuverlässig bewältigen zu können, steht eine stattliche Anzahl von hochwertigen Abfallentsorgungsverfahren zur Verfügung. Diese Systeme bzw. Verfahren werden dabei stetig weiterentwickelt und modernisiert. Das Umweltbundesamt (UBA) fördert und begleitet diese permanente Weiterentwicklung und unterstützt auch gezielt den Transfer von Know-how und Technologien.

Abfall und Klima

Spätestens seit dem Jahr 1990 hat in der deutschen Abfallwirtschaft ein Umdenken stattgefunden. Seit diesem Zeitpunkt werden Siedlungsabfälle vermehrt getrennt erfasst und entsprechend verwertet. Diese Maßnahme schont die Ressourcen und vermindert eminent den Energieeinsatz. So geht inzwischen über die Hälfte des so bezeichneten Hausmülls in die Verwertung. Dadurch ergeben sich erhebliche CO2-Einsparpotenziale. Wenn Sie zum Beispiel die Wiederverwendung von Aluminium betrachten, werden diese Potenziale deutlich. Denn durch die Verwertung von Aluminium kann bis zu 95 Prozent Energie eingespart werden. Den Klimaschutz wird es freuen, da durch die Energieeinsparung gleichzeitig der Ausstoß von klimaschädlichem CO2 reduziert wird. Auch bei Altglas zeigt die Wiederverwendung positive Auswirkungen. So spart recyceltes Altglas etwa 35 Prozent Energie ein. Auch hier kann man also von real praktiziertem Klimaschutz sprechen.

Allein zwischen 1990 und 2003 konnte die deutsche Abfallwirtschaft dank der Verwertung von Abfall eine Emissionsminderung von ca. 45 Millionen Tonnen CO2 realisieren. Im Vergleich ist dies nahezu ein Fünftel der Gesamtreduktion von 230 Millionen Tonnen CO2 im gleichen Zeitraum – ohne Frage ein Meilenstein für den Klimaschutz in diesem Bereich. Zukünftig sind solche Größenordnungen allerdings kaum noch zu erwarten, da sich die Gegebenheiten im Hinblick auf Klimaschutz und anfallendem Abfall verändert haben. So geht beispielsweise der Anteil an klimarelevanten Auswirkungen durch Methanemissionen aus Mülldeponien immer weiter zurück. Trotzdem werden auch in den kommenden Jahren abfallwirtschaftliche Maßnahmen entscheidende Beiträge zum Klimaschutz bzw. zur Reduzierung von CO2-Emissionen leisten. Großes Potenzial haben hierbei Themen wie die Abfallvermeidung, der Ausbau der Recyclingwirtschaft, eine bessere Fernwärmenutzung von Müllheizkraftwerken oder auch eine optimierte Materialnutzung seitens der Industrie.

Abfallrecht

Die Abfallentsorgung in Deutschland kann mittlerweile auf eine lange Tradition zurückschauen. Bereits Anfangs des 19. Jahrhunderts wurden in einigen Landesteilen erste Grundlagen für die organisierte Abfallentsorgung vom jeweiligen Gesetzgeber geschaffen. Als in den Folgejahren immer deutlicher ein Zusammenhang zwischen weit verbreiteten Krankheiten (Cholera etc.) und fehlender Stadthygiene zu Tage trat, legte der Staat immer mehr Wert auf eine strukturierte Abfallentsorgung, kombiniert mit einer geordneten Entwässerung. Sowohl auf regionaler als auch auf kommunaler Ebene wurden daher schon früh spezifische Vorkehrungen getroffen. Letztendlich hat der Gesetzgeber im Jahr 1972 mit dem Erlass des Abfallbeseitigungsgesetzes eine rechtliche Regelung geschaffen, die bundeseinheitlich Gültigkeit besaß. Bis zur heutigen Zeit wurde dieser Erlass durch bedarfsgerechte Anpassungen und Überarbeitungen zum nunmehr geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) weiterentwickelt.
Kern dieses Gesetzes ist eine fünfstufige Abfallhierarchie und deren Umsetzung. Dabei ist eine grundsätzliche Stufenfolge definiert, die zwischen Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling, sonstiger Verwertung von Abfällen sowie Abfallbeseitigung unterscheidet. Bei der Wahl der richtigen Maßnahme hat die für den Umweltschutz jeweils beste Option stets Vorrang. Aber nicht nur die ökologischen Auswirkungen stehen im Fokus, es werden prinzipiell auch die wirtschaftlichen, technischen und sozialen Folgen berücksichtigt. Zusammenfassend ist die moderne Abfallwirtschaft konsequent auf die Abfallvermeidung sowie auf das Recycling ausgerichtet. Dabei muss die Beseitigung der jeweils verbleibenden Restabfälle grundsätzlich gemeinwohlverträglich erfolgen.
So müssen Abfälle immer getrennt gesammelt werden. Dadurch soll die vollständige Nutzung der verschiedenen Abfallströme und die damit verbundenen stofflichen Potenziale ermöglicht werden. Die getrennte Erfassung von Abfällen ist schon allein aufgrund der Einhaltung entsprechender abfallstromspezifischer Qualitätsanforderungen strikt erforderlich. Seit 2015 ist gemäß KrWG haushaltsnah anfallender Abfall, wie zum Beispiel Altglas, Altpapier, Bioabfälle und Kunststoffabfälle, bindend getrennt zu sammeln. Zudem hat der Gesetzgeber im KrWG das spezielle Instrument der Produktverantwortung installiert, das Verantwortlichkeiten entlang von Produktlebenszyklen festlegt. Dabei hat der Staat explizite Anreize geschaffen, um die Unternehmen zur Fertigung von langlebigen und abfallarmen Produkten zu animieren. Zudem soll das Prinzip der Produktverantwortung eine umweltverträgliche Beseitigung und Verwertung nach dem Gebrauch gewährleisten.

Abfallarten

Abfall ist allerdings nicht gleich Abfall. Müll unterschiedlicher Herkunft und Zusammensetzung wird in Deutschland jeweils spezifischen Abfallarten zugeordnet. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird hier zwischen Hausmüll, Sperrmüll, Bauabfällen sowie Gewerbeabfällen unterschieden. Unter dem Begriff Hausmüll werden dabei Abfälle wie zum Beispiel Altglas und Altpapier, Elektronikschrott, Nahrungs- und Küchenabfälle bzw. Bioabfall, Gartenabfall, Restmüll, Textilien (hier: Altkleidersammlung) oder auch Verpackungen (hier: Grüner Punkt) zusammengefasst. Beispiele für industrielle bzw. gewerbliche Abfälle sind demgegenüber u. a. Schlachtabfall, Fertigungsabfall, Metallabfälle, hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, radioaktiver Abfall sowie Sondermüll. Hinzu kommen noch Abfallarten wie Holz oder Bau- und Abbruchabfälle, die zumeist in entsprechenden Abfallcontainern entsorgt werden.
Abfallwirtschaftlich reicht eine solche Unterteilung allerdings nicht aus. Stattdessen ist hier eine detaillierte Unterscheidung erforderlich, um die jeweilige Abfallart, das Sammeln, den Transport sowie die Entsorgung differenziert und vor allem nachvollziehbar zu dokumentieren. Daher werden Abfälle im Rahmen der Abfallwirtschaft grundsätzlich klassifiziert. Eine besondere Stellung nehmen dabei gefährliche Abfälle ein. Sie weisen immer Gefährlichkeitsmerkmale auf, die eine potenzielle Gefahr für die Umwelt oder für die Gesundheit darstellen. Derartiger Abfall, der auch als Sondermüll oder Giftmüll bezeichnet wird, muss stets gesondert bzw. unter speziellen Vorsichtsmaßnahmen entsorgt werden.

Entsorgung mit CURANTO

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