Die Entsorgung der Abfälle aus Privathaushalten wird als öffentliche Aufgabe von der Stadtgemeinde Bremen wahrgenommen. Es wird eine Abfallgebühr erhoben, mit der umfangreiche Leistungen im Bereich der Verwertung und Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten finanziert werden. In den privaten Haushalten erfolgt neben der Abfallvermeidung auch eine vorbildliche Trennung nach unterschiedlichen Abfallarten, somit wird lediglich ein kleiner Teil über die Restmülltonnen entsorgt. Mit den Abfallgebühren werden zudem die Leerung von Bio- und Papiertonnen, die Sammlung von Sperrmüll, Gelben Säcken, Schadstoffen und Gartenabfällen sowie der Betrieb der 15 Recycling-Stationen finanziert. Hier können neben Gelben Säcken, Glas, Metall, Papier, Textilien und Elektrogeräten auch Gartenabfälle (bis zu einem Kubikmeter) und Restmüll (im Bremer Müllsack) abgegeben werden.
In Bremen können private Haushalte einmal pro Kalenderjahr kostenlos ihren Sperrmüll abholen lassen. Weitere Abholtermine können gegen Zahlung einer Gebühr vereinbart werden, alternativ ist auch die Selbstanlieferung an einer Servicestation möglich. Die Abgabe von Schadstoffen ist nur zu bestimmten Zeiten möglich und Sperrmüll kann ausschließlich bei bestimmten Recyclingstationen (Hulsber, Blockland, Blumenthal und Hohentor) abgegeben werden. Gerne steht Ihnen CURANTO bei allen Fragen zur Müllentsorgung zur Seite und unterstützt Sie auch bei der Entsorgung von Sperrmüll oder außerplanmäßig anfallenden Abfallmengen. Wenn Sie einen zuverlässigen Containerservice für die sichere Entsorgung von Bauschutt benötigen, unterbreiten wir Ihnen ebenfalls gerne ein Angebot. Als verantwortungsbewusstes Entsorgungsunternehmen sind wir mit allen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Vorschriften rund um die ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung von Abfällen in Bremen vertraut. Mit hoher Einsatzbereitschaft und großem Engagement stellen wir uns gerne auch Ihren besonderen Anforderungen im Hinblick auf die Entsorgung Ihrer Abfälle.
Für die Müllentsorgung hat der Gesetzgeber je nach Herkunft unterschiedliche Entsorgungswege vorgesehen. Stammt Restmüll nicht aus privaten Haushalten, wird er ausnahmslos als gewerblicher Abfall eingestuft. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem nicht privaten Verursacher oder Inhaber um einen Gewerbebetrieb, eine öffentliche Einrichtung oder ein Dienstleistungsunternehmen handelt. Ist die Zusammensetzung und Beschaffenheit der Abfälle mit herkömmlichem Restmüll aus Privathaushalten vergleichbar, muss die Beseitigung zwingend durch die Stadtgemeinde Bremen erfolgen. Anderweitige Entsorgungswege, die nicht über Behälter der Stadtgemeinde erfolgen, sind ausdrücklich unzulässig. Ebenso wie bei einem privaten Haushalt gehören insbesondere Hygieneartikel, verschmutzte Verpackungen, Asche und ähnlicher Abfall in die bereitgestellte Restmülltonne.
Nach den Vorgaben des Gesetzgebers unterliegt jeder Erzeuger und Eigentümer von Abfall der Getrennthaltungspflicht. Verwertbare und nicht verwertbare Abfälle dürfen demnach nicht vermischt werden. Nach den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung vom 1. Januar 2003 ist jeder Gewerbebetrieb dazu verpflichtet, bei biologisch abbaubaren Abfällen sowie Wertstoffen wie Papier, Glas, Metall und Kunststoff für eine hochwertige Verwertung zu sorgen. Im Unterschied zu Privathaushalten sind Gewerbebetriebe jedoch lediglich in Bezug auf den Restmüll der Überlassungspflicht unterworfen. Bei allen anderen Abfallarten gilt diese Verpflichtung für den gewerblichen Bereich nicht. Somit besteht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für alle als gewerblich eingestuften Betriebe und Einrichtungen auch die Verpflichtung zur Nutzung eines Restmüllbehälters.
Für die Entsorgung von Sonderabfällen wie Lacke, Farben oder Altöl sind private Entsorgungsunternehmen zuständig. Auch gefährliche Abfälle aus Arztpraxen sowie ähnlichen Einrichtungen fallen in diese Kategorie und müssen ebenfalls mit entsprechendem Entsorgungsnachweis durch eine lokale Fachfirma entsorgt werden. Gerne bieten wir Ihnen auch individuell für Ihr Unternehmen zugeschnittene Lösungskonzepte für eine ordnungsgemäße Müllentsorgung in Bremen.
Die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) ist für alle Mitgliedstaaten in der EU der rechtliche Rahmen für eine verantwortungsvolle Verwertung und Entsorgung von Abfällen. In Deutschland definiert das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) die zentrale Rechtsnorm für das Abfallrecht. Hier werden beispielsweise auch die Vorgaben zur Abfallvermeidung sowie zur schadlosen Verwertung des unvermeidbaren Abfalls genannt (siehe §§ 7 und 15 KrWG). Diese Verordnungen werden ergänzt durch zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen, zu denen die Richtlinie der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA M18), das Abfallortsgesetz, die Abfallverzeichnis-Verordnung, die Bioabfallverordnung (BioAbfV) sowie die bereits erwähnte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und weitere Vorgaben gehören.
In Bremen gelten zusätzlich noch weitere Verordnungen, dazu zählen beispielsweise die Abfallbewirtschaftungspläne für die öffentlichen Häfen der Freien Hansestadt Bremen sowie für die Sportboothäfen und Sportbootliegeplätze im Land Bremen, das Gesetz über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände und die Ortsgesetze über die Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen sowie der Stadt Bremerhaven. Diese unübersichtliche Ansammlung aus unterschiedlichen Vorschriften und Verordnungen ist für Laien in der Regel nur schwer durchschaubar. Als versierter Dienstleister im Bereich der Abfallwirtschaft unterstützen wir von CURANTO Sie gerne bei Fragen oder Problemen im Hinblick auf die Müllentsorgung in Bremen und Bremerhaven.
Neben dem alltäglichen Hausmüll und der normalen Wertstoffentsorgung von Kunststoffverpackungen, Altpapier & Co. kommt es früher oder später in nahezu allen Privathaushalten zu Sonderfällen im Bereich der Abfallentsorgung. Alte Möbelstücke werden durch neue Möbel ersetzt, der Fernseher hat ausgedient oder eine umfassende Renovierung der Wohnung ist notwendig. Lack- und Farbreste und/oder Bauschutt sind zu entsorgen und gehören selbstverständlich nicht in den normalen Hausmüll.
Mit CURANTO können Sie Ihre Abfälle clever entsorgen und von einem kundennahen Service rund um die Müllentsorgung in Bremen profitieren. Wir sind ein zukunftsorientiertes Entsorgungsunternehmen und stehen Ihnen als zuverlässiger Partner in allen Bereichen der Abfallentsorgung kompetent zur Seite. Eine umweltschonende Entsorgung Ihrer Abfälle gehören ebenso zu unseren Stärken wie ein flexibel an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasster Kundenservice. Wir stellen uns gerne den vielfältigen Anforderungen und bemühen uns selbstverständlich auch um die Erfüllung von besonderen Wünschen wie eiligen Abholterminen oder einem Containerservice.
Für den gewerblichen Bereich bieten wir speziell ausgearbeitete Konzepte, die sich individuell an den unterschiedlichen Anforderungen der jeweiligen Branche orientieren. Kontaktieren Sie uns und überzeugen Sie sich selbst von unserem umfassenden Rundum-Angebot im Bereich der Entsorgungsdienstleistungen. Profitieren Sie dank unseres Serviceangebots von einer hundertprozentigen Entlastung und konzentrieren Sie sich vollständig auf Ihr Unternehmen. Selbstverständlich gehört auch die kompromisslose Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Auflagen untrennbar zu unseren Aufgaben.
Die parlamentarische Republik Freie Hansestadt Bremen ist als teilsouveräner Gliedstaat mit einer Fläche von rund 420 km² das kleinste Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Neben der Hauptstadt Bremen gehört auch die Großstadt Bremerhaven zu dem Stadtstaat. Erstmals urkundlich erwähnt wurde die Stadt Bremen bereits im Jahr 782 und die ersten Marktprivilegien erhielt die Stadt bereits 888 durch den ostfränkischen König Arnulf aus dem Adelsgeschlecht der Karolinger. Der Stauferkaiser Friedrich I. „Barbarossa“ verlieh den Einwohnern von Bremen mit dem Gelnhauser Privileg (Barbarossa-Urkunde) im Jahr 1186 erstmals Freiheitsrechte. 1358 wird Bremen zu einem Mitglied der Hanse, erlangte 1741 mit dem „Stader Vergleich“ die volle Landeshoheit und wurde 1806 nach dem Ende des Deutschen Reiches zur Freien Hansestadt Bremen und somit zu einem souveränen Freistaat. Die Gründung der Stadt Bremerhaven fand im Jahr 1827 statt. 1871 erfolgte der Beitritt der Freien Hansestadt Bremen zum Deutschen Reich. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten verlor Bremen im Mai 1933 seine Souveränität. 1947 wurde Bremen mit Bremerhaven zu einem selbstständigen Land innerhalb der amerikanischen Besatzungszone. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde die Freie Hansestadt Bremen 1949 ein souveränes Bundesland.
Die Freie Hansestadt Bremen liegt an der Weser im nordwestlichen Teil von Deutschland. Bremen und Bremerhaven sind dabei durch eine Region Niedersachsens räumlich getrennt. Neben der Weser prägen insbesondere die naturbelassenen Flächen sowie die landwirtschaftlich genutzten Marsch- und Geestflächen das Landschaftsbild des kleinen Bundeslandes. Insgesamt besitzt die Freie Hansestadt Bremen 20 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von rund 3.546 ha. Neben Hochdeutsch wird in Bremen noch der Bremer Dialekt oder „Bremer Schnack“ gesprochen, das als spezielle Form von Missingsch angesehen wird, eine Mischform aus Hoch- und Niederdeutsch. Die niederdeutsche Sprache wird jedoch nur noch sehr selten gesprochen.
Bremen ist die Heimat des Fußballvereins Werder Bremen und der Regionalliga-Eishockeymannschaft Weserstars Bremen. Im Ortsteil Bremen-Hemelingen gibt es seit vielen Jahrzehnten eine Galopprennbahn. In Bremerhaven sind die American-Football-Mannschaft Bremerhaven Seahawks (Regionalliga Nord), die Basketballmannschaft Eisbären Bremerhaven (1. Bundesliga BBL) und eine Reihe weiterer Sportmannschaften beheimatet.
Kulturell bieten die beiden Städte zahlreiche historische Bauwerke, Kulturdenkmäler, Museen und Theater. Das Wahrzeichen von Bremen ist der Roland, eine im Jahr 1404 errichtete Statue auf dem Marktplatz der Stadt. Ebenfalls bekannt sind das Schnoorviertel, das Rathaus und die Statue der Bremer Stadtmusikanten. Bremerhaven gilt als bedeutender Standort für Wissenschaft und Forschung. Zu den bekanntesten Einrichtungen der Stadt gehören das Klimahaus, der Leuchtturm und das Deutsche Schifffahrtsmuseum.