In Baden-Württemberg gehört die Abfallentsorgung zu den vielfältigen Aufgaben der einzelnen Stadt- und Landkreise. Die Höhe der Abfallgebühren ist somit nicht einheitlich geregelt und richtet sich nach den jeweiligen Satzungen der Kommunen. Auch im Hinblick auf die vorgeschriebenen Größen der Abfallbehälter oder die Entsorgung bestimmter Abfallarten wie Batterien, Elektrogeräte, Altpapier oder Glas gibt es von Kommune zu Kommune unterschiedliche Regelungen. Zu den gemeinsamen Zielen aller öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Baden-Württemberg gehören eine sachgemäße Müllentsorgung mit dem Fokus auf stoffliche oder energetische Wiederverwertung sowie eine effektive Abfallvermeidung. Aus diesem Grund sollte der bewusste Umgang mit diesem Thema, wie beispielsweise einer korrekten Mülltrennung, bereits in den Haushalten beginnen. So können wiederverwendbare Wertstoffe recycelt oder energetisch verwertet werden. Nicht verwertbarer Müll wird von den Entsorgern umweltverträglich beseitigt oder deponiert. Problemmüll darf nicht über den herkömmlichen Hausmüll entsorgt werden, da er gesundheits- und/oder umweltschädliche Stoffe enthält. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise Lacke, Farben, Chemikalien, Altöl und Düngemittel. Die Rechtsgrundlage zur Entsorgung dieser Problemstoffe bildet neben anderen Verordnungen jeweils auch die örtliche Satzung. Für die Entsorgung gibt es in Baden-Württemberg für Privathaushalte und Gewerbebetriebe unterschiedliche Regelungen.
Unter den Begriff Wertstoff fallen Abfälle wie beispielsweise Altpapier, Altglas, Getränkekartons, Plastikverpackungen, Dosen und viele mehr. Diese Wertstoffe werden gesammelt und der Wiederverwertung zugeführt. Für bestimmte Abfallarten wie Glas oder Altpapier stehen an unterschiedlichen Stellen große Sammelbehälter bereit, alternativ können sie auch direkt über die Wertstoffhöfe entsorgt werden. Bioabfälle wie Gartenschnitt oder bestimmte Küchenabfälle können kompostiert werden, wahlweise ist hier die Nutzung der Biotonne empfehlenswert. Je nach Kommune werden Verpackungen wie Getränkekartons oder Joghurtbecher über den Gelben Sack oder die Wertstofftonne entsorgt. Die Entsorgung großer Wertstoffmengen kann durch private Entsorgungsunternehmen erfolgen.
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen steht Ihnen CURANTO mit großem Engagement und hoher Einsatzbereitschaft bei allen Fragen rund um die unterschiedlichen Bereiche der Abfallentsorgung zur Seite. Dies gilt selbstverständlich auch für besondere Anforderungen wie der Abholung von Sperrmüll direkt vor Ihrer Haustüre oder im Hinblick auf einen Containerservice für die unkomplizierte Entsorgung von Bauschutt.
Für Abfälle aus gewerblichen Betrieben, Industrieanlagen, Krankenhäusern oder Justizvollzugsanstalten gibt es in Baden-Württemberg gesonderte Vorschriften. Grundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), in dem die abfallrechtlichen Grundpflichten aller Herkunftsbereiche – vom Privathaushalt bis zum Gewerbebetrieb – klar geregelt sind. Demnach sind die Herkunftsbereiche zur Abfallvermeidung sowie zur schadlosen Verwertung des unvermeidbaren Abfalls verpflichtet (siehe §§ 7 und 15 KrWG). Können gewerbliche Abfälle nicht verwertet werden, müssen sie ohne Gefährdung der Allgemeinheit oder der Umwelt ordnungsgemäß entsorgt werden. Dabei müssen nach den Vorgaben des KrWG Menge und Schädlichkeit weitgehend reduziert werden. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten erlegt der Gesetzgeber dem Erzeuger und Inhaber der gewerblichen Abfälle bestimmte Getrennthaltegebote sowie ein Vermischungsverbot auf. Können die Abfälle nicht in eigenen Anlagen ordnungsgemäß entsorgt werden, müssen sie den von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (ÖrE) beauftragten Dienstleistern übergeben werden. Die abfallrechtlichen Pflichten gehen dann mit der Übergabe auf die Entsorgungsträger über.
In der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) sind neben anderen Vorschriften auch die Vorgaben zu gewerblichen Siedlungsabfällen geregelt. Hierbei handelt es sich um industrielle oder gewerbliche Abfälle, die mit den Abfällen aus Privathaushalten vergleichbar sind. Dies ist beispielsweise bei Essensabfällen oder Sperrmüll wie ausrangierten Schreibtischen oder Bürostühlen der Fall. Neben den zu verwertenden Abfällen greift die Gewerbeabfallverordnung somit auch bei zu entsorgenden gewerblichen Siedlungsabfällen. Nach § 7 Satz 4 der GewAbfV ist jeder Betrieb zur Aufstellung und Nutzung von mindestens einem Abfallbehälter des ÖrE verpflichtet. In der Gewerbeabfallverordnung sind zudem Aufbereitung, Vorbehandlung und Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen geregelt.
Im Hinblick auf gefährliche Abfälle existiert in Baden-Württemberg eine Andienungspflicht. Diese Regelung soll die Nutzung vorgehaltener Kapazitäten zur Sonderabfallentsorgung auf der Sonderabfalldeponie Billigheim durch die Abfallerzeuger im Bundesland sicherstellen.
Bei Fragen zur Verwertung und Entsorgung von gewerblichen Abfällen in Baden-Württemberg steht Ihnen CURANTO jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir bieten Ihnen individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungskonzepte zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Bauschutt, Baumischabfällen und weiteren Abfallarten unter Berücksichtigung aller Rechtsvorschriften.
Grundlage für die Abfallentsorgung ist in Deutschland das sogenannte Abfallrecht (AbfR). In der EU gilt die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) für alle Mitgliedstaaten als rechtlicher Rahmen für die Abfallverwertung und Abfallentsorgung. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bildet in Deutschland die zentrale Rechtsnorm für das Abfallrecht. Zusätzlich existieren eine ganze Reihe von ergänzenden Verordnungen, zu denen beispielsweise die Altölverordnung (AltölV), die Bioabfallverordnung (BioAbfV), die Nachweisverordnung (NachwV) und die bereits erwähnte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) gehören.
Zusätzlich gelten weitere Leitvorschriften, Verordnungen und Regelungen, dazu zählen in Baden-Württemberg auf Landesebene insbesondere das Landesabfallgesetz (LAbfG) und das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG). Zudem müssen auch die unterschiedlichen Satzungen der jeweils für die Verwertung und Entsorgung der Abfälle zuständigen Kommunen beachtet werden. Dieser Dschungel aus Vorschriften und Verordnungen ist für Laien in der Regel nur schwer durchschaubar.
Neben dem alltäglichen Hausmüll und der normalen Wertstoffentsorgung von Altpapier und Co. kommt es früher oder später in nahezu allen Privathaushalten zu Sonderfällen, was die Müllentsorgung betrifft. Alte Möbelstücke werden durch neue Möbel ersetzt, eine umfassende Renovierung der Wohnung ist notwendig. Bauschutt oder Bodenaushub sind zu entsorgen und gehören selbstverständlich nicht in den normalen Hausmüll.
Mit CURANTO können Sie Ihre Abfälle clever entsorgen und dabei von einem kundennahen Dienstleistungsservice rund um die Müllentsorgung in Baden-Württemberg profitieren. Wir sind ein zukunftsorientiertes Entsorgungsunternehmen und stehen Ihnen als zuverlässiger Partner in allen Bereichen der Abfallentsorgung kompetent zur Seite. Eine umweltschonende Entsorgung Ihrer Abfälle gehören ebenso zu unseren Stärken wie ein flexibel an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasster Kundenservice. Wir stellen uns gerne den vielfältigen Anforderungen und bemühen uns selbstverständlich auch um die Erfüllung von besonderen Wünschen, wie eilige Abholtermine oder einem Containerservice.
Für den gewerblichen Bereich bieten wir unterschiedliche Konzepte, die sich individuell an den unterschiedlichen Anforderungen der jeweiligen Branche orientieren. Kontaktieren Sie uns und überzeugen Sie sich selbst von unserem umfassenden Rundum-Angebot im Bereich der Entsorgungsdienstleistungen. Profitieren Sie von unserem vollumfänglichen Serviceangebot und konzentrieren Sie sich vollständig auf Ihr eigentliches Geschäft. Selbstverständlich gehört dazu auch die kompromisslose Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Auflagen.
Das Bundesland Baden-Württemberg entstand im Jahr 1952 als Fusion der einzelnen Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. Es stellt eine Besonderheit dar, da es als einziges Bundesland in Deutschland durch einen Volksentscheid gegründet wurde. Im Jahr 1973 wurde das Bundesland in vier Regierungsbezirke sowie zwölf Regionen, 35 Landkreise und neun Stadtkreise unterteilt. Neben der Landeshauptstadt Stuttgart zählen auch die Großstädte Mannheim, Karlsruhe, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Ulm, Heilbronn, Pforzheim und Reutlingen zu den wichtigsten Städten von Baden-Württemberg. Der Regierungsbezirk Freiburg besteht aus den Regionen Schwarzwald-Baar-Heuberg, Südlicher Oberrhein und Hochrhein-Bodensee. Mittlerer Oberrhein, Rhein-Neckar-Kreis und Nordschwarzwald gehören zum Regierungsbezirk Karlsruhe und der Bezirk Stuttgart besteht aus Ostwürttemberg, Stuttgart und Heilbronn-Franken. Im Regierungsbezirk Tübingen befinden sich die Regionen Neckar-Alb, Donau-Iller und Bodensee-Oberschwaben.
Im Norden grenzt Baden-Württemberg an das Bundesland Rheinland-Pfalz, im Nordwesten an Hessen und im Osten an Bayern. Westlich liegt die Grenze zu Frankreich und im Süden die Grenze zur Schweiz. Im naturräumlichen Bereich wird Baden-Württemberg in fünf Großräume unterteilt. Dies sind die Oberrheinische Tiefebene, die Randgebirge von Odenwald und Schwarzwald mit dem Feldberg im südlichen Schwarzwald, das Südwestdeutsche Schichtstufenland, die Schwäbische Alb und das Alpenvorland. Baden-Württemberg liegt klimatisch in einem Übergangsbereich vom westlichen Seeklima zum östlichen Kontinentalklima.
Zu den bekanntesten Dialekten, die bis heute in vielen Regionen des Bundeslandes gesprochen werden, zählen insbesondere Alemannisch und Schwäbisch. Zudem gibt es in einigen Gebieten, wie rund um Pforzheim, Calw, Baden-Baden oder in Oberschwaben, unterschiedlich ausgeprägte Mischformen, die keinem der Dialekte konkret zugeordnet werden können. Von Sprachwissenschaftlern werden diese Regionen daher als sprachliche Übergangsgebiete angesehen.
Wie in den meisten deutschen Bundesländern steht auch in Baden-Württemberg der Fußball an erster Stelle der Beliebtheitsskala. Auch Handball, Volleyball, Basketball, Tennis sowie Leichtathletik sind beliebte Sportarten und eine besondere Rolle spielt hier der Wintersport. So ist beispielsweise der Skiclub Todtnau 1891 e. V. der älteste Skiclub Deutschlands.