Die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten gehört im Saarland zum Zuständigkeitsbereich der einzelnen Landkreise sowie der kreisfreien Städte. Wie in allen deutschen Bundesländern steht auch im beschaulichen Saarland die Vermeidung von Abfällen an erster Stelle der fünfstufigen Abfallhierarchie. Weitere wichtige Faktoren sind die Vermeidung und Trennung sowie die korrekte Verwertung und Entsorgung von Abfällen. Bereits in den Privathaushalten kann durch einen bewussteren Umgang mit vorhandenen Ressourcen und eine strenge Trennung von Wertstoffen und Restabfällen insgesamt zu einer deutlichen Reduzierung der Abfallmengen beigetragen werden.
Mit den Abfallgebühren finanzieren die privaten Haushalte im Saarland unterschiedliche Hol- und Bringleistungen. Dazu zählen beispielsweise die Abholung von Restmüll, Gelben Säcken (oder Leerung der Gelben Tonne) und Papiermüll zu bestimmten Terminen. Auch die Leerung der Biotonne sowie von Bringstationen, wie die zahlreichen Sammelbehälter für Altglas, gehören zu diesem Bereich. Für die Abholung von Sperrmüll kann mit der jeweils zuständigen Stelle der Kommune ein Abholtermin vereinbart werden. Dies gilt auch für die Entsorgung von Elektro- und Elektronikschrott, zusätzlich kann wahlweise auch eine Abgabe bei einem Wertstoffhof erfolgen. Schadstoffe wie alte Lacke, Farben, Chemikalien und weitere Stoffe können in Kleinmengen (bis 50 kg) bei den Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Von Zeit zu Zeit sehen sich auch Privathaushalte mit außerplanmäßig großen Müllmengen konfrontiert, die eine große Herausforderung darstellen können. Bei Umzug oder Renovierung können größere Abfallmengen etwa durch Baustoffe oder alte Möbel entstehen. Wir von CURANTO stellen uns allen Herausforderungen rund um eine ordnungsgemäße und umweltverträgliche Müllentsorgung. Als zuverlässiger Partner erfüllen wir alle Anforderungen, die an ein verantwortungsbewusstes Entsorgungsunternehmen im Saarland gestellt werden. Selbstverständlich gehören Engagement, Einsatzbereitschaft und ein seriöser Kundenservice ebenso zu unseren Stärken wie eine gesetzeskonforme Verwertung und Entsorgung der anfallenden Abfälle im Saarland.
Für gewerbliche Abfallerzeuger im Saarland ist die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) von großer Bedeutung. Sie ist für alle Gewerbetreibenden im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bindend und regelt den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen und anderen Abfallarten. Wichtig ist insbesondere die strenge Getrennthaltung (siehe § 3 Abs. 1 GewAbfV) der unterschiedlichen Abfallarten. Dies soll eine möglichst hochwertige Verwertung aller Abfälle gewährleisten und die Menge von nicht verwertbaren Abfällen deutlich reduzieren. Diese Getrennthaltungspflicht ist für die Unternehmen mit hohen Anforderungen verbunden, Verstöße können mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Als gewerbliche Siedlungsabfälle werden alle Abfallarten bezeichnet, die mit dem normalen Müll aus privaten Haushalten vergleichbar sind. Neben Papiermüll, Kunststoffverpackungen und Bioabfall betrifft dies auch nicht verwertbaren Restmüll.
Neben den Getrennthaltungs- und Sortierpflichten kommen für gewerbliche Abfallerzeuger noch die strengen Auflagen hinsichtlich einer lückenlosen Dokumentation hinzu. In § 7 Abs. 1 GewAbfV ist die Verpflichtung zur Überlassung gewerblicher Siedlungsabfälle an die zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ausdrücklich definiert. Im Gegensatz zu Privathaushalten erstreckt sich die Überlassungspflicht bei gewerblichen Abfallerzeugern ausdrücklich auf die als gewerblich deklarierten Siedlungsabfälle. Für Sonderabfälle und andere Abfallarten gilt dies nicht, daher müssen sie durch private Entsorgungsfachbetriebe entsorgt werden. Wenden Sie sich bei Fragen zu einer gesetzeskonformen Umsetzung aller Vorgaben sowie einer umweltschonenden Müllentsorgung im Saarland vertrauensvoll an die Spezialisten von CURANTO. Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner jederzeit gerne zur Verfügung und entwickeln auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungskonzepte für die Entsorgung Ihrer Abfälle. So profitieren Sie nicht nur von einer kompetenten Entlastung, sondern können sich unbesorgt wieder auf Ihr eigentliches Geschäftsfeld konzentrieren.
Die Europäische Union verpflichtet mit der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) alle Mitgliedstaaten zur Umsetzung der geforderten Rahmenbedingungen zu einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung und Entsorgung von Abfällen. Insbesondere die Beachtung der fünfstufigen Abfallhierarchie besitzt eine hohe Priorität und ist daher auch in Deutschland ein zentraler Punkt in den einzelnen Gesetzen und Verordnungen. Die zentrale Rechtsnorm ist hier das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Neben weiteren Vorgaben wie der Altölverordnung (AltölV), dem Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) und dem Batteriegesetz (BattG) sind im Bundesland Saarland noch weitere Gesetze und Verordnungen wichtig.
Auf Landesebene sind im Saarland das Gesetz über den Entsorgungsverband Saar (EVSG), das Saarländische Abfallwirtschaftsgesetz (SAWG), die Verordnung über Zuständigkeiten nach abfallrechtlichen Vorschriften (AbfRZustV) sowie die Verordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (PflanzAbfV) wichtige Ergänzungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAkrWG). Zusätzlich existieren je nach zuständiger Kommune noch weitere Verwaltungsvorschriften, die im Hinblick auf eine umweltschonende Verwertung und Entsorgung von Abfall im Saarland ebenfalls beachtet werden sollten.
Bei vielen Privathaushalten und Gewerbetreibenden entstehen aufgrund der unüberschaubaren Vielfalt der oftmals komplizierten Gesetze und Verordnungen im Bereich der Abfallentsorgung große Unsicherheiten. Für Laien ist es in der Regel kaum möglich, einen Überblick zu behalten. Mit den alltäglichen Herausforderungen wie Abfallvermeidung, Mülltrennung und Wertstoffsammlung sind die meisten privaten und gewerblichen Abfallerzeuger vertraut. Darüber hinaus kann es aber immer wieder zu Sonderfällen kommen, die für Unsicherheiten sorgen. Müssen beispielsweise nach Renovierungsmaßnahmen unterschiedliche Baustoffe entsorgt werden, ist die kompetente Unterstützung durch eine versierte Entsorgungsfachfirma ratsam.
Mit CURANTO steht Ihnen ein zukunftsorientiertes Entsorgungsunternehmen als kompetenter Partner zur Seite. Wir sorgen für eine ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer Abfälle und achten dabei stets auf alle Richtlinien und Vorschriften. Wenn Sie Ihre Abfälle clever und umweltbewusst entsorgen lassen möchten, sind wir genau der richtige Partner für Sie. Wir sind mit allen gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften im Saarland bestens vertraut und gewährleisten eine gesetzeskonforme Müllentsorgung. Selbstverständlich besitzt für uns die Kundenzufriedenheit höchste Priorität, weshalb wir gerne zusammen mit Ihnen individuelle Lösungskonzepte erarbeiten. Überzeugen Sie sich selbst von unseren preiswerten Angeboten und lernen Sie mit CURANTO einen kompetenten Partner für eine umweltbewusste Abfallentsorgung im Bundesland Saarland kennen.
Das im südwestlichen Teil von Deutschland gelegene Saarland entstand am 10. Januar 1920 im Zuge des Versailler Vertrages unter der Bezeichnung Saargebiet. Es wurde zeitgleich aus dem Deutschen Reich ausgegliedert und existierte bis 1935 als Völkerbundsmandat. In jenem Jahr wurde es wieder zu einem Bestandteil des Deutschen Reiches unter der Herrschaft der Nationalsozialisten. Nach Ende des 2. Weltkriegs wurde das Saarland 1945 wirtschaftlich an Frankreich angegliedert. Zum damaligen Zeitpunkt sollten eine eigene Verfassung sowie die eigene Saarregierung ein autonomes Staatsgebilde gewährleisten. Dies wurde jedoch nach einer Volksabstimmung im Jahr 1955 wieder aufgehoben und 1957 trat das Saarland politisch der Bundesrepublik Deutschland als Bundesland bei. Letztendlich erfolgte 1959 mit der Einführung der D-Mark auch der wirtschaftliche Anschluss.
Im Bereich der Verwaltungsgliederung besteht das Saarland aus 6 Landkreisen. Neben der Landeshauptstadt Saarbrücken zählen Neunkirchen, Homburg und Völklingen zu den größten Städten des Landes. Etwa ein Drittel der Fläche des Saarlandes ist von Mischwald bedeckt und der Dollberg ist die höchste Erhebung des Landes. Im gesamten Landesgebiet sind moselfränkische und rheinfränkische Dialekte weit verbreitet. Zwischen den beiden Dialektfamilien besteht eine enge Verwandtschaft. Das Saarland grenzt an die Nachbarländer Luxemburg und Frankreich sowie an das Bundesland Rheinland-Pfalz.
Der Landessportverband spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung unterschiedlicher Vereinssportarten im Saarland. Neben Fußball erfreuen sich auch weitere Sportarten einer großen Beliebtheit, dazu zählen beispielsweise der Motorsport sowie Handball, Basketball und American Football.
Neben den sehenswerten Naturdenkmälern wie die Saarschleife oder die Niedaltdorfer Tropfsteinhöhle gibt es im Saarland auch einige interessante Sehenswürdigkeiten wie das Kulturerbe Völklinger Hütte, die Klosterruine Gräfinthal, der Europäische Kulturpark in Bliesbruck-Reinheim oder die Ludwigskirche in Saarbrücken. In der Galerie des Saarlandmuseums wird die bedeutendste Kunstsammlung des Landes ausgestellt.