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Containerdienst Berlin - In diesen Städten sind wir für Sie da

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Containerdienst Berlin

Haushalte

An erster Stelle einer verantwortungsvollen Müllentsorgung steht die Abfallvermeidung. Zu einem bewussten Umgang mit wertvollen Ressourcen gehört zudem die Trennung der Abfälle. Beides ist in den privaten Haushalten in Berlin längst Alltag. Dadurch wird die Menge an Restmüll kontinuierlich reduziert und verwertbare Stoffe können der Wiederverwertung zugeführt werden. Für die effektive Mülltrennung stehen den einzelnen Haushalten in Berlin neben der Restmülltonne auch eine Papiertonne, eine Wertstofftonne oder Wertstoffsäcke und eine Biogut-Tonne zur Verfügung.

Neben der Leerung dieser Abfalltonnen finanzieren die Haushalte mit den erhobenen Müllgebühren auch die Müllentsorgung durch die insgesamt 15 Recyclinghöfe im Stadtgebiet. Hier können ausrangierte Elektroaltgeräte sowie bis zu zwei Kubikmeter Sperrmüll kostenfrei abgegeben werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den kostenpflichtigen Abholservice für Sperrmüll zu beauftragen. Gefährliche Stoffe wie Farb- und Lackreste, alte Arzneimittel, Chemikalien oder Batterien können die privaten Haushalte bis zu einer Menge von rund 20 Kilogramm bei einer der sechs Schadstoffsammelstellen abgeben.

Früher oder später wird jedoch jeder Haushalt mit besonderen Herausforderungen bei der Abfallentsorgung konfrontiert. Dies kann beispielsweise nach einem Umzug oder während einer Wohnungsrenovierung der Fall sein. Hier bietet Ihnen CURANTO auf Wunsch ein umfassendes Serviceangebot für eine umweltbewusste und vorschriftsmäßige Müllentsorgung an. Wenn Sie Fragen rund um die Beseitigung unterschiedlicher Abfallarten haben, stehen wir Ihnen mit kompetentem Rat gerne zur Seite.

Gewerbe

Für Gewerbefirmen, Händler, Industriebetriebe, Dienstleister und öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser und Kindergärten gilt in Deutschland die Gewerbeabfallverordnung. Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen gewerbliche Siedlungsabfälle den öffentlich-rechtlichen Entsorgern übergeben werden. Hier handelt es sich um Abfallarten, die mit herkömmlichem Abfall aus privaten Haushalten vergleichbar sind. Nach § 3 Abs. 1 der Gewerbeabfallverordnung sollen diese Abfälle verpflichtend einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden. Nicht verwertbare Abfälle müssen dem jeweils zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden.

Auch für Gewerbe spielt das Recycling von Wertstoffen im Rahmen der fünfstufigen Abfallhierarchie eine wichtige Rolle. Seit August 2017 gelten bei gewerblichen Abfällen strenge Getrennthaltungspflichten sowie die Dokumentationspflicht. Diese Regelungen sollen nach Ansicht des Gesetzgebers maßgeblich zu einer besseren Verwertung der Abfälle sowie zu einer Reduzierung von nicht verwertbarem Restmüll beitragen. Auch für alle Abfallarten, die nicht als gewerbliche Siedlungsabfälle deklariert werden und von der Entsorgung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ausgeschlossen sind, gilt die Verpflichtung zur getrennten Sammlung. Diese müssen von den gewerblichen Verursachern betriebsintern verwertet/entsorgt werden oder sind an private Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Auch hier müssen selbstverständlich die strengen Dokumentationspflichten eingehalten werden.

Nach der Reform der Gewerbeabfallverordnung stehen viele Betriebe somit vor einem großen bürokratischen Aufwand. Zudem muss eine Reihe unterschiedlicher Regelungen beachtet werden, was für Laien aufgrund der Vielzahl von Vorgaben und Ausnahmen nicht immer einfach ist. Wir von CURANTO helfen Ihnen bei der gesetzeskonformen Entsorgung Ihrer Abfälle und erleichtern Ihnen den täglichen Umgang mit den strengen Dokumentationspflichten. Gerne erarbeiten wir zusammen mit Ihnen ein individuelles Konzept, das Ihren Arbeitsaufwand in diesem Bereich deutlich reduziert. Als kompetenter Partner im Bereich der Müllentsorgung sind wir mit allen aktuellen Gesetzen und Vorgaben vertraut. Überlassen Sie uns die umweltgerechte Entsorgung Ihrer Abfälle und konzentrieren Sie sich wieder vollkommen auf Ihr eigentliches Geschäft!

Vorschriften in Berlin

Auf europäischer Ebene gibt es eine Reihe von Vorgaben und Richtlinien, die das Abfallrecht in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union definieren sollen. Hier bildet insbesondere die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) einen zentralen Punkt. Sie sieht eine fünfstufige Abfallhierarchie vor und enthält wichtige Vorgaben, die in der Bundesrepublik Deutschland durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) umgesetzt werden. Für gewerbliche Betriebe ist zusätzlich die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wichtig. Die Neufassung gilt seit dem 1. August 2017 und nennt strengere Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten, die eine große Herausforderung an die betroffenen Unternehmen darstellen.

Auf Bundesebene gibt es eine Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen zum Abfallrecht, wie etwa das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG), das Batteriegesetz (BattG), das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und die Altölverordnung (AltölV). Zusätzlich gelten im Land Berlin das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/AbfG Bln) sowie wichtige Verordnungen wie die Sonderabfallentsorgungsverordnung (SoAbfEV) und die Problemabfallverordnung (ProbAbfV).

Entsorgung mit CURANTO

Die komplexen Strukturen einer gesetzeskonformen Entsorgung von Abfällen stellen private Haushalte wie auch Gewerbetreibende vor große Herausforderungen. Als zukunftsorientiertes Entsorgungsunternehmen steht Ihnen CURANTO im Land Berlin mit individuellen Lösungskonzepten zur Seite und garantiert jederzeit die detailgenaue Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Rahmenbedingungen. Wir legen großen Wert auf eine hohe Kundenzufriedenheit und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Abfälle clever entsorgen können.

Nach einem Umzug oder einer Wohnungsrenovierung sehen sich private Haushalte häufig mit größeren Abfallmengen konfrontiert. Nicht immer sind die gesetzlichen Vorgaben bekannt und zudem sind sie für Laien meist nur schwer verständlich. Auch für Gewerbetreibende ist die Einhaltung der unterschiedlichen Regelungen oftmals mühsam. So ist beispielsweise die Einhaltung der Dokumentationspflicht mit einem nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Für alle Anforderungen bietet CURANTO genau das jeweils passende Lösungskonzept an. Wir orientieren uns explizit an den Wünschen unserer Kunden und sind als zuverlässiges Entsorgungsunternehmen mit allen gesetzlichen Rahmenbedingungen vertraut.

CURANTO ist Ihr kompetenter Partner für eine umweltschonende Abfallentsorgung. Unser Angebot richtet sich gleichermaßen an private Haushalte, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen. Wir gehen explizit auf die unterschiedlichen Anforderungen unserer Kunden ein und entwerfen auf Wunsch auch gern individuelle Lösungskonzepte. Mit großem Engagement stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und gewährleisten jederzeit eine ausgezeichnete Kundenberatung. Überzeugen Sie sich selbst von unserer Fachkompetenz und profitieren Sie von einer gesetzeskonformen und umweltgerechten Abfallentsorgung durch CURANTO.

Geschichte

Als Bundeshauptstadt ist Berlin mit etwa 3,5 Millionen Einwohnern und einer Fläche von rund 892 Quadratkilometern zugleich die bevölkerungsreichste und größte Stadt der Bundesrepublik Deutschland. Zudem ist sie als parlamentarische Republik eines der 16 deutschen Bundesländer. Verwaltet wird das Land Berlin vom Senat sowie von den Verwaltungen der zwölf Bezirke. Berlin wird vollständig vom Land Brandenburg umschlossen und bildet das Zentrum der Metropolregion Berlin-Brandenburg. Berlin verfügt über eine Vielzahl von Seen und Flüssen, dazu zählen beispielsweise der Große Wannsee, die Havel und die Spree. Ihrem Ruf als „grüne Stadt“ wird Berlin aufgrund ausgedehnter Waldgebiete sowie zahlreicher Park- und Erholungsanlagen gerecht.

Erstmals urkundlich erwähnt wurde Berlin im 13. Jahrhundert, aufgrund archäologischer Funde wird jedoch vermutet, dass die eigentliche Gründung der Stadt bereits zu einem früheren Zeitpunkt stattgefunden hatte. Berlin wandelte sich im Laufe der Jahrhunderte von einer mittelalterlichen Handelsstadt zu einer europäischen Metropole. Die Stadt war kurfürstliche Residenzstadt, Hauptstadt der preußischen Könige und Reichshauptstadt des Kaiserreiches. Nach dem 1. Weltkrieg erlebte Berlin die kulturelle Blüte der 1920er Jahre und den Niedergang der Weimarer Republik. Die Herrschaft der Nationalsozialisten führte Berlin in eines seiner dunkelsten Kapitel der Stadtgeschichte. Während des 2. Weltkrieges kam es bereits 1940 zu ersten Bombardierungen durch die Alliierten und am 2. Mai 1945 wurden in Berlin alle Kampfhandlungen der Wehrmacht beendet. Nach Kriegsende kam es zur Teilung der Stadt in vier Sektoren. Die Blockade der westlichen Sektoren durch die Sowjetunion von Juni 1948 bis September 1949 führte zur Errichtung der legendären Berliner Luftbrücke – der Versorgung der Stadtbevölkerung aus der Luft. Als Folge der Streitigkeiten zwischen den Alliierten kam es zur Spaltung der Stadt. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland erhielt Westberlin einen Sonderstatus und Ostberlin wurde zur Hauptstadt der DDR. Die im Jahr 1961 von der DDR errichtete Mauer war bis zum 9. November 1989 das unübersehbare Symbol für die Teilung der Stadt. Nach der Wiedervereinigung beschloss der Bundestag, den deutschen Regierungssitz von Bonn nach Berlin zu verlegen.

Aufgrund der bewegten Geschichte der Stadt verfügt Berlin über eine Vielzahl von Sehenswürdigkeiten, Museen und Kultureinrichtungen. Die Stadt genießt einen hervorragenden Ruf als wichtiges Kulturzentrum und ist daher als europäische Weltstadt ein beliebtes Ziel von Touristen aus aller Welt.

Der Berliner Dialekt, auch als Berlinisch bezeichnet, entwickelte sich im Laufe der Zeit vermutlich aus Niederdeutsch und einer Mischung unterschiedlicher Mundarten von Zuwanderern. Wie in ganz Deutschland ist auch in Berlin der Fußball die beliebteste Sportart, aber auch Basketball, Eishockey, Handball und Volleyball sind unter den rund 2.000 Berliner Sportvereinen vertreten.

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