Private Haushalte sind nach den Vorgaben des Abfallwirtschaftsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern zur Übergabe ihrer Abfälle an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet. Verantwortlich für die Abfallentsorgung sind die jeweils zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte. Wie in allen deutschen Bundesländern stehen auch in Mecklenburg-Vorpommern Abfallvermeidung sowie ein ressourcenschonendes Recycling von Wertstoffen im Vordergrund. Besonderer Wert wird auf die Vermeidung von Müll gelegt, hier leisten die Privathaushalte einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der Abfallmengen. Um die stoffliche und energetische Verwertung von Abfällen zu erleichtern, ist die strenge Trennung von nicht verwertbarem Restmüll notwendig. Verpackungsabfälle gehören daher in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne, Altpapier wird ebenfalls getrennt gesammelt und leere Glasflaschen gehören in die Auffangbehälter der örtlichen Recyclingstationen. Schadstoffe wie beispielsweise Farben, Lacke oder Chemikalien können in Kleinmengen auf einem der Wertstoffhöfe in Mecklenburg-Vorpommern abgegeben werden.
Neben dem Abholservice von Restmülltonne & Co. finanzieren die privaten Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern durch die Zahlung der erhobenen Abfallgebühren auch zahlreiche Bringdienste, zu denen beispielsweise einige Wertstoffhöfe gehören. Ebenfalls zum Serviceangebot gehört die terminlich vereinbarte Abholung von Sperrmüll direkt am Grundstück des Verbrauchers. Das Bundesland verfügt derzeit über insgesamt fünf Deponien, eine thermische Abfallbehandlungsanlage sowie vier zusätzliche Anlagen zur Entsorgung der heizwertreichen Abfallfraktion.
Die alltägliche Trennung von recyclebaren Wertstoffen vom Restmüll ist für die privaten Haushalte meist eine leichte Übung, da es inzwischen ein großes Bewusstsein für einen nachhaltigen Umgang mit Abfall gibt. Irgendwann wird jedoch jeder private Verbraucher mit außerplanmäßig großen Müllmengen konfrontiert, deren Entsorgung zu einer großen Herausforderung werden kann. Häufig ist dies bei einem Umzug oder einer Wohnraumrenovierung der Fall. Hier können durchaus beachtliche Abfallmengen entstehen, die nicht einfach über den Restmüll entsorgt werden dürfen. Wir von CURANTO sind Ihr zuverlässiger Partner für eine umweltverträgliche und vorschriftsmäßige Müllentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Profitieren Sie von unserer Sachkenntnis und überzeugen Sie sich selbst von der hervorragenden Qualität unserer Arbeitsweise. Wir kümmern uns um die verantwortungsbewusste Entsorgung Ihres Abfalls. Dabei ist die strenge Einhaltung aller Gesetze und Vorgaben für uns eine Selbstverständlichkeit.
Im Sinne einer verantwortungsbewussten Abfallentsorgung schreibt die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) für alle gewerblichen Abfallerzeuger ohne Ausnahme den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen und anderen Abfallarten vor. Die Verordnung ist in der Bundesrepublik Deutschland für alle Gewerbetreibenden rechtlich bindend, dies gilt auch für Dienstleister und öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeheime. Da eine möglichst hochwertige Wiederverwendung von Wertstoffen oberste Priorität hat, gilt für gewerbliche Abfallerzeuger nach § 3 Abs. 1 GewAbfV die Verpflichtung zur Einhaltung einer strengen Getrennthaltung unterschiedlicher Abfallarten. So sollen nicht verwertbare Abfallmengen deutlich reduziert und gleichzeitig möglichst effiziente Wiederverwertungen von Wertstoffen gewährleistet werden. Für Unternehmen stellt die strenge Getrennthaltungspflicht eine große Herausforderung dar, da sie neben Getrennthaltungs- und Sortierpflichten auch Dokumentationspflichten einzuhalten haben.
Nach § 7 Abs. 1 GewAbfV besteht die Verpflichtung zur Überlassung von gewerblichen Siedlungsabfällen an die jeweils zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Unter gewerblichen Siedlungsabfällen versteht der Gesetzgeber alle Abfallarten, die mit dem normalen Abfall aus privaten Haushalten vergleichbar sind. Dies sind beispielsweise wiederverwertbare Kunststoffverpackungen, Papier und Pappe, Bioabfälle sowie nicht verwertbarer Restmüll. Andere Abfallarten sind von dieser Überlassungspflicht jedoch nicht betroffen und müssen daher über private Entsorgungsunternehmen entsorgt werden. Die Beachtung aller Vorschriften ist mit einem hohen Zeitaufwand verbunden, daher empfiehlt es sich aus unternehmerischer Sicht, einen kompetenten Partner in diesem Bereich zu beauftragen. Wir von CURANTO haben uns auf eine umweltschonende und gesetzeskonforme Müllentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern spezialisiert. Profitieren Sie von unserer Sachkenntnis und einer kompetenten Entlastung auf dem komplizierten Gebiet der Abfallentsorgung. Wir entwickeln auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen passende Lösungskonzepte und gewährleisten einen hochwertigen Kundenservice.
Die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) ist für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine wichtige Rahmenbedingung für die umwelt- und ressourcenschonende Verwertung und Entsorgung von Abfällen. Gemeinsames Ziel ist es, sowohl Abfall möglichst effektiv zu vermeiden als auch die Verwertung von Wertstoffen kontinuierlich zu steigern. In Deutschland wird diese Vorgabe durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als zentrale Rechtsnorm umgesetzt. Ergänzt wird dieses Gesetz durch weitere Gesetze und Vorgaben. Hierzu gehören beispielsweise das Batteriegesetz (BattG), das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG), die Altölverordnung (AltölV) und die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).
Die Einstufung von Abfällen in gefährliche und nicht gefährliche Abfallarten erfolgt durch den Abfallerzeuger unter Berücksichtigung der Vorgaben der Europäischen Abfallverzeichnisverordnung (AVV). Neben weiteren Gesetzen, Vorschriften und Vorgaben ist auf Landesebene zusätzlich das Abfallwirtschaftsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (AbfWG M-V) eine wichtige Grundlage für die Abfallentsorgung in diesem Bundesland. Ebenfalls beachten sollten Sie die Vorgaben in den Satzungen der jeweils zuständigen Kommunen.
Aufgrund der unübersichtlichen Vielzahl an Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften besteht bei vielen Privatpersonen und Gewerbetreibenden Unsicherheit im Hinblick auf einen gesetzeskonformen Umgang mit unterschiedlichen Abfallarten. Insbesondere bei nicht alltäglich auftretenden Herausforderungen kann große Ratlosigkeit aufkommen, wie die Abfälle geeignet zu trennen und zu entsorgen sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn in gewerblichen Einrichtungen gefährliche Stoffe entsorgt werden müssen oder wenn durch die Renovierung der Wohnräume im Privathaushalt große Mengen Bauschutt entstehen. In diesen Fällen ist die Unterstützung durch eine versierte Entsorgungsfachfirma ratsam.
Als seriöser Partner und zukunftsorientiertes Entsorgungsunternehmen bietet Ihnen CURANTO einen erstklassigen Kundenservice, der sich allen Herausforderungen rund um die umweltbewusste Abfallentsorgung in Mecklenburg-Vorpommern stellt. Mit unserer Hilfe können Sie Ihre Abfälle clever entsorgen und von unseren preisgünstigen Angeboten profitieren. Wir gewährleisten die sichere Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften, eine gesetzeskonforme Müllentsorgung ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Besondere Priorität legen wir auf eine hohe Kundenzufriedenheit, daher erarbeiten wir auf Wunsch gerne individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungskonzepte für eine reibungslose und umweltschonende Müllentsorgung.
Die Gründung des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern in seiner heutigen Form erfolgte am 3. Oktober 1990. Ursprünglich waren Mecklenburg und Pommern unterschiedliche Regionen, die erst 1945 nach dem Ende des 2. Weltkriegs zu einem gemeinsamen Land vereinigt wurden. In der DDR wurde das Land 1952 in die Bezirke Schwerin, Rostock und Neubrandenburg aufgeteilt. Erst nach der Wiedervereinigung kam es zu einer Neugründung als Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Mecklenburg-Vorpommern besteht aus den sechs Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Mecklenburgische Seenplatte, Nordwestmecklenburg, Landkreis Rostock, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen sowie den beiden kreisfreien Städten Rostock und Schwerin. Letztere ist die Landeshauptstadt, weitere große Städte des Landes sind Neubrandenburg, Stralsund und Greifswald. Die bevölkerungsreichste Stadt des Landes ist Rostock, die mit mehr als 200.000 Einwohnern auch gleichzeitig die einzige Großstadt von Mecklenburg-Vorpommern ist.
Das Bundesland liegt im nordöstlichen Bereich von Deutschland und grenzt im Norden an die Ostsee. Mecklenburg-Vorpommern liegt an der Grenze zur Republik Polen, weitere Nachbarn sind die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg. Der größte Teil des Landes ist überwiegend ländlich geprägt, neben zahlreichen Kulturlandschaften gibt es in Mecklenburg-Vorpommern drei Nationalparks, acht Naturparks und eine große Anzahl von Landschafts- und Naturschutzgebieten. Der größte Teil des Landes ist vorwiegend flach, da die Region zum norddeutschen Tiefland gehört. Einige Gebiete wie die Mecklenburgische Schweiz und die Seenlandschaften der Mecklenburger Seenplatte sind beliebte Urlaubsgebiete. Neben Hochdeutsch wird in vielen Regionen des Landes auch Niederdeutsch (Plattdütsch) gesprochen und im Bereich des Landesteils Vorpommern finden sich mark-brandenburgische Dialekte.
Neben Fußball und Vereinen wie dem FC Hansa Rostock sind in Mecklenburg-Vorpommern auch andere Sportarten wie Motorsport, Handball, Volleyball und Reiten sehr beliebt. Dachverband der organisierten Sportaktivitäten ist der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem TSV 1814 Friedland ist in Mecklenburg-Vorpommern zudem der älteste Sportverein Deutschlands ansässig.
Im Bereich Kultur bietet das Bundesland eine Vielzahl von Baudenkmälern und Museen wie das Staatliche Museum Schwerin oder das Pommersche Landesmuseum. Das Mecklenburgische Staatstheater in Schwerin ist das größte öffentliche Theater des Landes. Zusätzlich gibt es eine Reihe von Konzerten und Musikveranstaltungen, zu denen Open-Air-Konzerte, die Greifswalder Bachwoche, das Usedomer Musikfestival und der Schönberger Musiksommer gehören.